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Nach der Rechtslage bekommt der Patient mit – regelmäßig geführtem – Bonusheft zum normalen Zuschuss seiner Krankenkasse einen Extra-Zuschuss (Bonus).

Nur gelegentliches Kontrollieren reicht aber nicht.

Erst wenn regelmäßige Untersuchungen beim Zahnarzt über einen Zeitraum von fünf Jahren lückenlos nachgewiesen werden, erhöht sich der Festzuschuss zum Zahnersatz, und zwar um 20 Prozent.

Können diese Kontrolluntersuchungen sogar über einen Zeitraum von 10 Jahren nachgewiesen werden, wird der Zuschuss der Krankenkasse um insgesamt 30 Prozent erhöht.

Was tun, wenn der Stempel fehlt?

Wenn der Nachweis der regelmäßigen Untersuchungen im Bonusheft

  • bei Erwachsenen ein Stempel pro Jahr
  • bei Kindern und Jugendlichen zwei Stempel pro Jahr

fehlt, sollten Sie Ihren Zahnarzt bitten, den Stempel nachzutragen. In dem Fall sollten Sie nicht zu lange warten, um den Zahnarztbesuch nachtragen zu lassen. Voraussetzung für das „Nachstempeln“ ist allerdings, dass man im fraglichen Zeitraum die Untersuchung (Erwachsener) bzw. die Prophylaxe-Maßnahmen (Kinder, Jugendliche) hat durchführen lassen, was in der Patientenkartei dokumentiert ist.